Leihfahrzeuge

Hier finden Sie eine Übersicht unserer aktuellen Leihfahrzeuge:

Wir halten Sie für die Zeit des Umbaus Ihres Fahrzeuges weiterhin mobil!

Wir bieten stets top-aktuelle Fahrzeuge an!
Vollkaskoversichert!



Verbringen Sie die Zeit, während wir Ihren AUDI / VW / SKODA / SEAT / CUPRA / LAMBORGHINI umbauen, z.B. im benachbarten Ingolstadt / Augsburg / München.
Sollten Sie sich für einen Ausflug in das nah gelegene Ingolstadt entscheiden, können Sie Ihre Zeit im AUDI Werk, im AUDI museum mobile und der angeschlossenen Gastronomie verbringen.
Für alle Shopping-Liebhaber ist das Designer Outlet Ingolstadt Village einen Besuch wert.

 




VW Golf 8 GTI
Motor / Antrieb: Verbrennungsmotor
Kraftstoff: Benzin
Getriebe: 7 Gang - Automatik
Leistung: 180 kW / 245 PS
Haustiere (Hunde usw.): nicht erwünscht
Sitzplätze: 5
Ausleihgebühr: 69,00EUR inkl. 19% MwSt. im 24h Takt
Freie Fahrtleistung: 150km (+0,35 EUR je gefahrenen Mehrkilometer)


VW ID.3 Pro



 



AUDI Q4 e-tron
Motor / Antrieb: Elektromotor
Getriebe: 1 Gang - Automatik
Leistung: 125 kW / 170 PS
Haustiere (Hunde usw.): nicht erwünscht
Sitzplätze: 5
Ausleihgebühr: 89,00EUR inkl. 19% MwSt. im 24h Takt
Freie Fahrtleistung: 150km (+0,35 EUR je gefahrenen Mehrkilometer)


AUDI Q4 e-tron



 




Für Sie im Vorfeld - die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unseren Mietfahrzeugen:

1. Allgemeine Bedingungen:
Der Mieter und alle Fahrer müssen eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.


2. Mietpreise:
Die Kosten der Betankung bzw. der Elektrizität gehen zu Lasten des Mieters, der das Fahrzeug nicht betankt zurückzubringt.
Der Mieter haftet für alle Gebühren, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallen, wie beispielsweise Bußgelder oder Strafen.


3. Rückgabe des Fahrzeugs
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer und während der Öffnungszeiten (soweit nicht anders vereinbart)
bei k-electronic GmbH,  Waldeckstr. 2, 86529 Schrobenhausen zurückzugeben.


4. Berechtigte Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder den Familienangehörigen des Mieters gefahren werden, die den Anforderungen des Vertrags entsprechen.
Der Mieter ist verpflichtet, auf Wunsch die Namen aller Fahrer anzugeben.


5. Nutzung
Das Fahrzeug darf nur zu seinem ursprünglichen Mietzweck, der Benutzung im Straßenverkehr, verwendet werden.
Das Fahrzeug darf nicht zu Testzwecken verwendet oder an Dritte weitervermietet werden.
Alle sonstigen Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen sind untersagt.


6. Reparaturen
Es dürfen keinerlei Reparaturen ohne vorherige Absprache und ausdrückliche Genehmigung der Firma k-electronic GmbH
an den gemieteten Fahrzeugen durchgeführt werden.


7. Verhalten im Unfall- oder Schadensfall
Der Mieter hat im Schadensfall sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Einwirkung Dritter.
Der Mieter hat im Schadensfall (auch bei Kleinschäden) sofort einen ausführlichen Bericht schriftlichen Bericht zu verfassen
und den Unfallhergang zu skizzieren.
Insbesondere ist auf Kennzeichen, Namen und Anschrift anderen am Unfall beteiligter Personen oder Fahrzeuge zu achten.


8. Informationen zu den Fahrzeugen
Alle Fahrzeuge befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand und erfüllen alle Sicherheitsvorschriften.
Verbandskasten, Warndreieck und Warnwesten befinden sich an den dafür vorgesehenen Stellen im Kofferraum, der Fahrzeugschein im Original befindet sich im Handschuhfach.

Es handelt sich bei allen Fahrzeugen um absolute Nichtraucherfahrzeuge, bitte halten Sie sich daran.

Sollte das Fahrzeug nicht pfleglich behandelt und grob verschmutzt werden (gilt auch bei Rauchgeruch im Innenraum) wird die entsprechende
Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Fahrer eines Mietwagens ist stets selbst für die Bereifung (Sommer-/Winterreifen) des Wagens verantwortlich.


9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet voll für auftretende Schäden, auch für solche die durch unvertragliche Nutzung entstehen, beispielsweise durch einen nicht berechtigten Fahrer.
Auch im Falle einer Unfallflucht muss der Mieter voll haften, ebenso wenn ein Schaden vorsätzlich verursacht wird.

Alle Mietfahrzeuge sind Haftpflicht- und Vollkaskoversichert, die Selbstbeteiligung beträgt 1000,00,- EUR.





 

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FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen