Ist nach dem Einbau eine Freischaltung/Codierung nötig? Garantie?

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Frage

Ist nach dem Einbau eine Freischaltung / Codierung nötig?

Antwort

Ja, bei fast allen Nachrüstungen ist es nötig die Elektronik nach dem Einbau "freizuschalten". Dies nennt man "codieren".


Codieren ist ein Standardvorgang, welcher bei nahezu allen Arbeiten an modernen Fahrzeugen nötig ist. Wie dies funktioniert ist stets in den Einbauanleitungen beschrieben.

 

Sollte im Lieferumfang ein KECODI Codierinterface enthalten sein, so erledigt dieses die abschließende Freischaltung. Informationen zu diesem innovativen automatischen Freischaltungssystem finden Sie HIER.

 

 


Sollte es bei einer Nachrüstung nicht nötig sein diese zu codieren, so wird dies in der jeweiligen Produktbeschreibung erwähnt. Alle anderen Produkte müssen nach dem Verbau generell gemäß Einbauanleitung "freigeschaltet" bzw. codiert werden.

 

Um eine Codierung vornehmen zu können benötigen Sie einen Tester (z.B. "VCDS" oder "VCP"). Wir empfehlen an dieser Stelle das Programm "VCDS", welches sehr benutzerfreundlich ist, diesen Tester bieten wir auch als Leihgerät an. "VCDS" wird von nahezu jedem AUDI-/VW Partner, sowie auch von uns im Werkstattbetrieb genutzt.
Generell werden die im Programm hinterlegten Anweisungen wörtlich beschrieben und können einfach umgesetzt werden. (z.B. Tempomat verbaut (ja - verbaut ; nein - nicht verbaut).

 

Sie haben ein Problem mit Ihrem Tester oder wissen nicht genau wie die Codierung funktioniert? Besuchen Sie hierzu bitte folgende Hilfe-Seite in welchem wir erklären wie ein Tester benutzt wird. Diese finden Sie HIER.

 


Wenn dennoch Probleme während des Codiervorganges auftreten sollten, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Wir können über unser Fernwartungssystem Ihr Fahrzeug auch aus der Ferne codieren!

 

 

Sie haben noch keinen eigenen Tester?


Über den k-electronic Onlineshop können Sie den VCDS Tester entweder kaufen oder ausleihen.
Hier finden Sie unsere VCDS Leihtester.




 

 

Sie möchten nicht selbst codieren?

 

Kontaktieren Sie doch einfach eine beliebige Werkstatt, welche einen Tester besitzt und beauftragen Sie diese

ODER

kontaktieren Sie den nächstgelegenen Einbaupartner.

Dieser erstellt gerne ein Angebot für Sie.



 

Frage

Habe ich eine Garantie auf die Nachrüstung?

Antwort

Natürlich, wir garantieren 2 Jahre (= 24 Monate) auf unsere Nachrüstlösungen!

 

Mit unseren Nachrüstpaketen werden Originalsysteme nachgerüstet, dies bedeutet das genau dieses Fahrzeug auch z.B. genau diese Einparkhilfe ab Werk verbaut bekommen hätte.


Sollte z.B. in 20 Jahren ein PDC-Sensor oder ein Steuergerät defekt sein, so ist dieses Bauteil einfach bei JEDEM Händler-/Vertragspartner Ihres Fahrzeugherstellers oder natürlich auch bei uns bestellbar - somit besteht auch hier "kein Problem".
Wir garantieren auf die Funktion der gelieferten Teile, Ihr Neu-/Gebrauchtwagenhändler weiterhin auf das restliche Fahrzeug.


 

Beispielszenario:
Sollte z.B. eine Rückfahrkamera nachgerüstet worden sein und das Fahrwerk hat einen Defekt so besteht kein kausaler Zusammenhang der Systeme. Somit besteht laut gültiger Rechtsprechung kein Grund eine Garantieleistung oder Versicherungsleistung abzulehnen.
Da jedoch sowieso Originalteile nachgerüstet werden ist die Defektquote verschwindend gering - zumeist wird eine Nachrüstung (da wie ab Werk) auch gar nicht erkannt.





Der Umbau eines Fahrzeuges innerhalb der Garantie führt NICHT zum Garantieverlust!

  • VDAT: Pauschaler Gesamtfahrzeug-Garantieverlust ist unzulässig!
  • Verbraucher durch „Fehl“-Kommunikation verunsichert

Zahlreiche Neuwagen-Kunden möchten ihrem Auto eine persönliche Note geben und es mit Zubehör aus dem freien Aftermarket individualisieren. Und wie steht es um die Garantiezusagen des Herstellers in Bezug auf individuell umgerüstete Fahrzeuge? „Eine Garantiezusage entfällt nicht pauschal dadurch, dass jemand ein Zubehörteil eines Drittanbieters montiert“, erklärt VDAT-Geschäftsführer Harald Schmidtke und weist damit auf möglicherweise irreführende Aussagen mancher Marken-Händler und Automobil-Hersteller hin.

Vergleichbar mit den geltenden Regeln bei der gesetzlichen Gewährleistung kommt es auch bei der Garantie auf den sogenannten „kausalen Zusammenhang“ an, so Harald Schmidtke. Das bedeutet, dass Ursache und Schaden in Verbindung zueinander stehen müssen. Besteht beispielsweise innerhalb des Garantiezeitraumes ein Problem mit der elektrischen Sitzverstellung, so darf der Hersteller die Garantieübernahme nicht mit dem Hinweis auf eventuell montierte Sonderräder ablehnen.

Leider gibt es diesbezüglich aber vielfach falsche Aussagen gegenüber dem Kunden. Das zeigen Verbraucher-Rückfragen zu diesem Thema beim Verband der Automobil Tuner. Der VDAT empfiehlt daher betroffenen Kunden, sich im Falle von Garantieablehnungen mit dem pauschalen Hinweis auf Drittanbieter-Zubehör eine schriftliche Begründung aushändigen zu lassen. „In der Regel ist es auf der Basis einer schriftlichen Stellungnahme relativ einfach herauszufinden, ob sich die Werkstatt beziehungsweise der Fahrzeughersteller mit der Argumentation auf dem Boden gültigen Rechts bewegt oder nicht“, sagt Harald Schmidtke.

Natürlich können sich Verbraucher auch an den VDAT wenden. Im Falle offensichtlich ungerechtfertigter Ablehnungen bietet der Verband betroffenen Verbrauchern an, den direkten Dialog mit dem Hersteller zu suchen und so das Anliegen des Kunden zu unterstützen. Sollte das nicht erfolgreich sein, so besteht für den Kunden auch die Möglichkeit der rechtlichen Wahrung seiner Interessen.

Grundsätzlich gilt: Die Umrüstung eines in der Garantiezeit befindlichen Fahrzeugs mit Zubehörteilen von Drittanbietern führt nicht automatisch und pauschal zum Entfall von Garantiezusagen.

Quelle: VDAT

Frage

Mein AUDI/VW Autohaus sagt es kann nicht codieren?

Antwort

Da generell JEDE Werkstätte auch ein Diagnosesystem wie z.B. VCDS oder VCP besitzt (seit vielen Jahren ein Standard) ist eine solche Aussage relativ "ungewöhnlich".

 

 

 

Erfahrungsgemäß hat die Aussage Ihres Autohauses folgende Ursachen:

 


- Man möchte nicht auch noch "Nachrüsten" da man schon genug "zu tun" hat.

 


- Man möchte keine "Zubehörprodukte" einbauen (da wir uns auf die Nachrüstung von Originalsystemen spezialisiert haben ist dies generell kein "Problem").

 


- Man hat bereits mit nicht funktionierenden Produkten von z.B. anderen Anbietern (welche oftmals viel pauschalere Kompatibilitätslisten und Produktbeschreibungen verwenden) negative Erfahrungen gemacht.

 

 

 

 

Unsere Tipps an Sie in einem solchen Fall:

- Erfragen Sie den Einbau bzw. die Freischaltung bei einem anderen Autohaus.

 

- Codieren Sie die Nachrüstung selbst, verwenden Sie z.B. unsere Leihtester, eine "Codierung" ist kein "Hexenwerk".

 

- Kontaktieren Sie einen unserer kompetenten Einbaupartner, diese erstellen Ihnen gerne ein Komplettangebot.

 

 

Frage

Ist die Codierung nach einem Update bei AUDI/VW wieder weg?

Antwort

DIES IST ABSOLUT PROBLEMFREI !!
 


Der Fahrzeughersteller (z.B. AUDI, VW, SEAT, SKODA) hat die Fahrzeugcodierung als das Fahrzeug "vom Band lief" gespeichert.

Wenn z.B. ein Steuergerät defekt ist wird diese Codierung bequem online im Werk abgefragt und auf das neue Steuergerät übertragen.

Bei einem reinen Kundendienst / Ölwechsel / Service etc. bleiben diese in der Praxis stets unberührt.
 


WENN (was äußerst selten vorkommt) ein SVM-Abgleich / Update von Ihrem Autohaus über ALLE Steuergeräte Ihres Autos gemacht wird UND der Mechaniker dies nicht "merkt" und sich trotz Meldung am Tester die Codierung nicht notiert (der Mechaniker könnte diesen Abgleich oftmals auch NUR über das eine zu tauschende Steuergerät, z.B. dem Airbagsteuergerät durchführen) sind die Codierungen auf den Werkszustand zurückgesetzt.

Somit würde z.B. Ihr nachgerüstetes Multifunktionslenkrad nicht mehr funktionieren da die Codierung fehlt.
 

 


Dies ist aber überhaupt kein Problem.

Sie können mit der KECODI oder der mitgelieferten Einbauanleitung, welche eine Codieranleitung beinhaltet die Funktion einfach wieder freischalten, dies dauert wenige Minuten.

Zudem empfehlen wir die Codierungen NACH dem Umbau einfach zu notieren / notieren zu lassen bzw. auszudrucken, somit haben Sie eine Sicherung und JEDE Werkstatt (jede Werkstatt hat einen Tester) kann diese Codierung ganz einfach wieder in das Steuergerät übertragen falls es zu diesem seltenen Fall kommen sollte (dies dauert: ca. 5 Minuten und es wird nur 1:1 "abgeschrieben").

 

 


Wir selbst verfahren seit vielen Jahren so und haben diesbezüglich keinerlei Probleme.

Frage

Wie funktioniert der Fernwartungsservice?

Antwort

Wir können Ihr Fahrzeug problemlos aus der Ferne codieren !

 

Diesen für Sie sehr komfortablen Service bieten wir für die Inbetriebnahme oder für eine etwaige Fehlersuche an.

 

Wir sind lizenzierter TeamViewer QuickSupport Partner und verbinden uns über das Internet mit Ihrem lokalen PC/Notebook, anschließend schalten wir die Nachrüstung aus der Ferne für Sie frei.

 

 

Sollte es einmal nicht auf Anhieb funktionieren oder Sie sich nicht sicher sind was zu tun ist - kontaktieren Sie uns - wir schauen uns dies gerne gemeinsam mit Ihnen an.


Wir verbinden uns mittels der weltweit bekannten und sicheren Konferenzsoftware TeamViewer auf Ihren PC, welcher z.B. über ein VCDS oder VCP Diagnosesystem mit Ihrem Fahrzeug verbunden ist.

 

HIER finden Sie weitere Informationen zu diesem Service.

 

 

 


Sie haben keinen eigenen Tester?

Hier finden Sie unsere
VCDS Leihtester - dieses vollwertige und benutzerfreundliche Codiersystem wird z.B. von nahezu jedem AUDI-/VW Partner sowie auch von uns im Werkstattbetrieb benutzt.
Diesen können Sie
ausleihen - Ihre Nachrüstung verbauen - Codieren - den Tester an uns rücksenden. FERTIG !