Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung


Als Gewerbetreibender innerhalb der Europäischen Union (z.B. Österreich, Niederlande, Italien, Belgien, etc.) bestellen automatisch befreit von der deutschen Mehrwertsteuer (19%), sofern Sie die gültige und korrekte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.ID-Nr. / VAT-ID) Ihres Unternehmens in Ihrem Kundenkonto hinterlegen. (= steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung / tax-free intra-Community supply)


Ohne Angabe der gültigen und korrekten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.ID-Nr. / VAT-ID) Ihres Unternehmens können wir Ihnen leider keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung anbieten.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass Ihre Unternehmensdaten (Firmierung, Anschrift) mit Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.ID-Nr. / VAT-ID) gemäß der offiziellen Auskunft des MwSt-Informationsaustauschsystems (MIAS) der europäischen Kommission übereinstimmen müssen. Stimmen die zuvor genannten Daten nicht überein, ist ebenfalls keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung möglich.

Da wir am OSS (= One Stop Shop) Verfahren der Europäischen Union teilnehmen, weisen wir in diesen Fällen automatisch die jeweilige Umsatzsteuer des Lieferlandes (z.B. Österreich 20%, Italien 21%) aus.




Liefer- und Versandkosten




 





Als Privatkunde innerhalb der Europäischen Union (z.B. Österreich, Niederlande, Italien, Belgien, etc. ) bestellen Sie automatisch unter Ausweis der jeweiligen Umsatzsteuer des Lieferlandes (z.B. Österreich 20%), da wir am OSS (= One Stop Shop) Verfahren der Europäischen Union teilnehmen.

Liefer- und Versandkosten


 




Als Gewerbetreibende und Privatkunde in Ländern außerhalb der Europäischen Union (z.B. Schweiz, etc.) bestellen Sie automatisch befreit von der deutschen Mehrwertsteuer (aktuell 19%).
Wir legen alle nötigen Zolldokumente / Ausfuhrbescheinigungen der Sendung zu Ihrer Bestellung bei.


Die Zollkosten und die Einfuhrumsatzsteuer sind vom Empfänger zu tragen.
Wichtiger Hinweis: Sie möchten eine Bestellung an die deutsche Landesgrenze liefern lassen und diese dann selbst in das Zielland (z.B. in die Schweiz) verbringen?
Leider ist eine Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer nach Ausfuhr nicht möglich. Die Rückerstattung für Güter, welche der Beförderung dienen ist laut geltender deutscher Rechtsprechung nicht erlaubt. Wir empfehlen daher den direkten Versand in das Zielland. Dieser erfolgt bereits automatisch befreit von der deutschen Mehrwertsteuer und ist somit deutlich komfortabler.








Wir bieten auch eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung für Gewerbekunden an / VAT-Free







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FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen